Unser Caravanstellplatz
!!! KEiNE VORANMELDUNG für den Stellplatz NÖTIG !!!
Kommt einfach vorbei, es ist immer ein Platz frei !!!
Ganzjährig geöffnet!
Anmeldung täglich in der Hafengalerie
Südanlage mit traumhaftem Sonnenaufgang- und Untergang
neuem Sanitärbereich & Duschen am Apartment- Hotel
direkt vor den Steganlagen mit Hafenblick
täglich frische Bäckerbrötchen in der
Hafenbar "Zum dünnen Hering"
Wir bieten allen Naturliebhabern, Ruhesuchenden, Tierfreunden -
Erholung & Entspannung mit Wasserblick auf Hafen und Peenestrom
im Inselnorden von Usedom! Ohne Schicki- Micki, wie früher !!!
Hunde sind HERZLICHST Willkommen!!
Stellplatzpreise pro Übernachtung
Wohnmobil bis 8m |
16,00 € |
Wohnmobil ab 8m |
18,00 € |
Wohnwagen |
16,00 € |
Zugfahrzeug Wohnwagen |
6,00 € |
Person |
1.10.-30.6.: 2,00€ 1.07.-30.09.: 2,50€ |
Kind (4-12 Jahre) |
1,50€ |
Strom |
3,50€ |
KFZ/Anhänger |
6,00 € |
Heizstrom (zusätzlich zum normalen Strom) |
6,00€ |
Zusatzkosten
Duschmarke (5 min Wasser) |
2,00 € |
Frischwasser |
1,00 € |
Grauwasserentsorgung |
1,00 € |
WC-Entsorgung |
1,00 € |
Hundestrand
Lesewagen für Groß und Klein
Hafenidylle
AGB des Wohnmobilstellplatzes
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die
gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem
Wohnmobilstellpatz Halbinsel Peenemünde und dem Stellplatzgast. Für die vertraglichen Leistungen
gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen.
Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen,
gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und
Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.
2. Buchung
Mit der Anmeldung nimmt der Stellplatzgast den Abschluss
eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt
mit dem Eingang der Zahlung zustande. Eine Vorreservierung ist nicht möglich nd in keinem Falle vertragsgültig.
3. Zahlung
Der Preis für den sicheren Aufenthalt inklusive der Nebenkosten wird sofort fällig bei der Anreise. Die Aufenthaltsdauer kann jederzeit verlängert werden, die dafür entstehenden Kosten sind sofort zu begleichen. Eine frühzeitige Abreise ist KEIN Grund für Rückzahlung. Wir erstatten keine Kosten zurück. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich nur den Aufenthalt zu bezahlen, den er tatsächlich auch in Anspruch nimmt.
4. An- & Abreise
Die Anreise ist zu jeder Zeit möglich. Die Anmeldung hat unverzüglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Öffnungszeiten zu erfolgen (8-18 Uhr)
Die Abreise erfolgt bis 15 Uhr. Bei Fristüberschreitung kann ein
weiteres Entgeld erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist
Hauptpflicht des Stellplatzgastes.
Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern,
verständigen Sie uns bitte.
Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der
Mietpreis nicht erstattet.
5. Nutzung des Stellplatzes & dazugehöriger Anlagen
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden,
die sich dafür angemeldet hat. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des
Stellplatzes auf Mängel und Defekte der genutzten Anlagen vor Benutzung
aufmerksam zu machen.
6. Pflichten
Der Stellplatzgast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der
Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von
außerordentlich ruhestörendem Lärm verpflichtet. Hierzu gehört auch die Platzordnung,
welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen
die aus dem Abschluß des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem
Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten
Personen. Hunde sind auf dem Stellplatz nur freilaufend erlaubt, wenn sie unter Kontrolle gehalten sind.
7. Hausrecht
Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in
jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme
von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen
gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste
erforderlich scheint.
8. Haftungsauschluss
Es gilt eine freie Platzwahl.
Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder belästigt
wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an
Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.
9. Grillen
OffeneFeuer und Grillen ist nur nach Absprache und mit Beachtung der Wetterverhältnisse zugelassen.
10. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Stellplatzinhaber ist berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist
außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein
Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt
vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem
Fall hat der Stellplatzgast den gesamten mit dem Stellplatzinhaber
vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
12. Haftung
Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall
oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen,
sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der
Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für
Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatzgelände
befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer
Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers. Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem
Stellplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei
Verlust des Lebens des Stellplatzgastes. Für alle Schäden, die durch
falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen,
haftet der Stellplatzgast selbst gegenüber geschädigten Dritten.
13. Schluss-bestimmungen
Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt
sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB
einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen
Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den
Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.