Unser Caravanstellplatz




!!! KEiNE VORANMELDUNG für den Stellplatz NÖTIG !!!

Kommt einfach vorbei, es ist immer ein Platz frei !!!

Ganzjährig geöffnet!


Anmeldung täglich in der Hafengalerie




Südanlage mit traumhaftem Sonnenaufgang- und Untergang

neuem Sanitärbereich & Duschen am Apartment- Hotel

direkt vor den Steganlagen mit Hafenblick

täglich frische Bäckerbrötchen in der

Hafenbar "Zum dünnen Hering"


Wir bieten allen Naturliebhabern, Ruhesuchenden, Tierfreunden -


Erholung & Entspannung mit Wasserblick auf Hafen und Peenestrom


im Inselnorden von Usedom! Ohne Schicki- Micki, wie früher !!!


Hunde sind HERZLICHST Willkommen!!


Stellplatzpreise pro Übernachtung

Wohnmobil bis 8m

16,00 €

Wohnmobil ab 8m

18,00 €

Wohnwagen

16,00 €

Zugfahrzeug Wohnwagen

6,00 €

Person

1.10.-30.6.: 2,00€

1.07.-30.09.: 2,50€

Kind (4-12 Jahre)

1,50€

Strom

3,50€

KFZ/Anhänger

6,00 €

Heizstrom (zusätzlich zum normalen Strom)

6,00€

Zusatzkosten

Duschmarke

(5 min Wasser)

2,00 €


Frischwasser

1,00 €

Grauwasserentsorgung

1,00 €

WC-Entsorgung

1,00 €

Hundestrand


Lesewagen für Groß und Klein


Hafenidylle



AGB des Wohnmobilstellplatzes

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil.

1. Geltungsbereich


Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die

gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem

Wohnmobilstellpatz Halbinsel Peenemünde und dem Stellplatzgast. Für die vertraglichen Leistungen

gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen.

Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen,

gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und

Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.

2. Buchung

Mit der Anmeldung nimmt der Stellplatzgast den Abschluss

eines Stellplatzvertrages verbindlich an. Der Stellplatzvertrag kommt

mit dem Eingang der Zahlung zustande. Eine Vorreservierung ist nicht möglich nd in keinem Falle vertragsgültig.

3. Zahlung

Der Preis für den sicheren Aufenthalt inklusive der Nebenkosten wird sofort fällig bei der Anreise. Die Aufenthaltsdauer kann jederzeit verlängert werden, die dafür entstehenden Kosten sind sofort zu begleichen. Eine frühzeitige Abreise ist KEIN Grund für Rückzahlung. Wir erstatten keine Kosten zurück. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich nur den Aufenthalt zu bezahlen, den er tatsächlich auch in Anspruch nimmt.

4. An- & Abreise

Die Anreise ist zu jeder Zeit möglich. Die Anmeldung hat unverzüglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Öffnungszeiten zu erfolgen (8-18 Uhr)

Die Abreise erfolgt bis 15 Uhr. Bei Fristüberschreitung kann ein

weiteres Entgeld erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist

Hauptpflicht des Stellplatzgastes.


Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern,

verständigen Sie uns bitte.

Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der

Mietpreis nicht erstattet.


5. Nutzung des Stellplatzes & dazugehöriger Anlagen

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden,

die sich dafür angemeldet hat. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des

Stellplatzes auf Mängel und Defekte der genutzten Anlagen vor Benutzung

aufmerksam zu machen.


6. Pflichten

Der Stellplatzgast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der

Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von

außerordentlich ruhestörendem Lärm verpflichtet. Hierzu gehört auch die Platzordnung,

welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen

die aus dem Abschluß des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem

Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten

Personen. Hunde sind auf dem Stellplatz nur freilaufend erlaubt, wenn sie unter Kontrolle gehalten sind.


7. Hausrecht

Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in

jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme

von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen

gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste

erforderlich scheint.

8. Haftungsauschluss

Es gilt eine freie Platzwahl.

Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder belästigt

wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an

Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen und deren Zubehör.


9. Grillen

OffeneFeuer und Grillen ist nur nach Absprache und mit Beachtung der Wetterverhältnisse zugelassen.


10. Rücktritt durch den Platzinhaber

Der Stellplatzinhaber ist berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist

außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein

Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt

vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem

Fall hat der Stellplatzgast den gesamten mit dem Stellplatzinhaber

vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

12. Haftung

Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall

oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen,

sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der

Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für

Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatzgelände

befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer

Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies

gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers. Die

vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem

Stellplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei

Verlust des Lebens des Stellplatzgastes. Für alle Schäden, die durch

falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen,

haftet der Stellplatzgast selbst gegenüber geschädigten Dritten.

13. Schluss-bestimmungen

Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt

sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB

einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen

Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand

für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den

Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der

allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder

werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht

berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine

Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der

unwirksamen möglichst nahe kommt.

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