AGB HOTEL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Halbinsel Betriebsgesellschaft mbH
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung sowie für weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer ein.
Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder die sonstigen Leistungen erhöht.
Rechnungen des Hotels sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge und Bearbeitungsgebühren) in Höhe von 25,00 € zu erheben.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
In begründeten Fällen, insbesondere bei Zahlungsrückständen des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung und No-Show)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung in Rechnung stellen.
Ein Rücktrittsrecht von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt zwei Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Anreisetag.
Hinweis: Gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten ausschließlich die Stornobedingungen des Hotels.
5. Stornobedingungen
Bei einer Stornierung bis zum 14. Tag vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei.
Ab dem 14. Tag vor Anreise bis einen Tag vor der Anreise werden 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises berechnet.
Bei Stornierung am Tag der Anreise oder während des Aufenthalts werden – sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden können – 80 % des Übernachtungspreises für die stornierten Übernachtungen berechnet.
6. Rücktritt des Hotels
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist auch das Hotel berechtigt, innerhalb dieses Zeitraums vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei Nichteinhaltung vereinbarter Vorauszahlungen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens bis 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers bis 14:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises), danach 100 % des Logispreises berechnen.
8. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Anzeige des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch auf 3.500,00 €, begrenzt. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftung höchstens 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder, Anhänger sowie deren Inhalte haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB des Wohnmobilstellplatzes
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Wohnmobilstellplatz Halbinsel Peenemünde und dem Stellplatzgast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen.
Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.
2. Buchung
Mit der Anmeldung erklärt der Stellplatzgast verbindlich den Abschluss eines Stellplatzvertrages. Der Stellplatzvertrag kommt mit Eingang der Zahlung zustande.
Eine Vorreservierung ist nicht möglich und in keinem Fall vertragsgültig.
3. Zahlung
Der Preis für den Aufenthalt einschließlich der Nebenkosten wird bei der Anreise sofort fällig.
Die Aufenthaltsdauer kann jederzeit verlängert werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind sofort zu begleichen.
Eine frühzeitige Abreise berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Es werden keine Kosten zurückerstattet. Der Gast ist selbst dafür verantwortlich, nur den Aufenthalt zu bezahlen, den er tatsächlich in Anspruch nimmt.
4. An- und Abreise
Die Anreise ist jederzeit möglich. Die Anmeldung hat unverzüglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Öffnungszeiten (08:00–18:00 Uhr) zu erfolgen.
Die Abreise erfolgt bis 15:00 Uhr. Bei Überschreitung dieser Frist kann ein weiteres Entgelt erhoben werden.
Die vertragsgerechte Räumung des Stellplatzes ist Hauptpflicht des Stellplatzgastes.
Bei eigener vorzeitiger Abreise oder Platzverweis erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
5. Nutzung des Stellplatzes und der dazugehörigen Anlagen
Der Stellplatz darf maximal mit der Personenzahl genutzt werden, die angemeldet wurde.
Es obliegt dem Gast, den Betreiber des Stellplatzes vor Benutzung auf Mängel oder Defekte der genutzten Anlagen aufmerksam zu machen.
6. Pflichten des Stellplatzgastes
Der Stellplatzgast ist zu angemessenem Verhalten, zur Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, der Ruhezeiten sowie zur Vermeidung außergewöhnlich störenden Lärms verpflichtet.
Hierzu gehört auch die Einhaltung der Platzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil des Vertrages ist.
Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Abschluss des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz ergeben. Dies gilt auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen.
Hunde dürfen auf dem Stellplatz frei laufen, sofern sie jederzeit unter Kontrolle gehalten werden.
7. Hausrecht
Der Stellplatzbetreiber übt das Hausrecht aus. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten.
Er ist berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse anderer Stellplatzgäste erforderlich erscheint.
8. Haftungsausschluss
Es gilt freie Platzwahl.
Es ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen, Wohnwagen, Kraftfahrzeugen oder deren Zubehör.
9. Grillen und offene Feuer
Offene Feuer sowie Grillen sind nur nach vorheriger Absprache und unter Beachtung der Wetterverhältnisse gestattet.
10. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Stellplatzinhaber ist berechtigt, den Stellplatzvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Stellplatzgast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich anderweitig vertragswidrig verhält.
In diesem Fall hat der Stellplatzgast den vereinbarten Mietpreis vollständig zu entrichten.
11. Haftung
Der Stellplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- oder Gasversorgung entstehen, sowie nicht für Schäden infolge von Lärmbelästigungen durch Dritte.
Ferner haftet der Stellplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der auf dem Stellplatzgelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen.
Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzinhabers.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht bei Schäden an Körper oder Gesundheit sowie bei Verlust des Lebens des Stellplatzgastes, sofern diese dem Stellplatzinhaber zurechenbar sind.
Für Schäden, die durch fehlerhafte oder mangelhafte Stromanlagen ab der Stromverteileranlage entstehen, haftet der Stellplatzgast gegenüber geschädigten Dritten selbst.
12. Schlussbestimmungen
Der Stellplatzgast bestätigt die Richtigkeit seiner persönlichen Angaben.
Mit der Zahlung der Miete erkennt der Stellplatzgast die AGB einschließlich der Platzordnung an.
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertrag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.