Der Greifswalder Bodden und auch Teile des nördlichen Peenestromes gehören zum FFH- und Vogelschutzgebiet entsprechend Natura 2000. Darüber hinaus befinden sich im Bereich Naturschutzgebiete, die von diesem Vorhaben berührt werden.
Das NSG ,,Peenemünder Haken, Struck und Ruden“ mit seinen großen Wasserflächen gehört unmittelbar zu den von den Gästen des Angelcamps genutzten Fischgrüinden bzw. wird mit Booten durchfahren, die auch weiter auf den Bodden hinausfahren.
Das NSG ,,Peenemünder Haken, Struck und Ruden“ ist das älteste Naturschutzgebiet in Norddeutschland und wurde bereits 1925 von der preußischen Regierung eingerichtet.
Hauptanliegen war schon damals der Vogelschutz.
Das NSG dient der dauerhaften Erhaltung, Pflege und Entwicklung eines Ausschnittesder vorpommerschen Boddenlandschaft mit einer Vielzahl charakteristischer Artenausstattung.
Im nördlichen Peenestrom befindet sich das NSG ,,Großer Wotig“.
Mit seinen Überflutungsflächen und Salzgraswiesen dient diese Insel im Peenestrom
als Rast- und Brutgebiet für viele Küstenvögel und Lemikolen, den fiür dieses Gebiet typischen Vogelarten.
Durch kooperative Zusammenarbeit von Naturschutzbehörden und verbunden mit den Anglerverbänden und Vereinen der Region
(insbesondere der Kreisanglerverband Ostvorpommem e.V.) konnten Lösungen gefunden werden, die es erlauben, das Angeln auch in diesen Gebieten mit hohen Schutzzielen zu ermöglichen.
Es wurden detaillierte Karten erarbeitet, die die Schutzgebiete, in denen das Angeln ganzjährig bzw. zeitlich gestaffelt verboten ist, ausweisen und sinnvolle Grenzen zu den Angelgebieten aufzeigen.
Durch freiwillige Vereinbarungen zwischen den Wassersport- und Angelvereinen dieser Region, dem WWF und dem Umweltministerium sind für den maritimen Bereich Einschränkungen in der Befahrbarkeit und in den Angelmöglichkeiten ausgewiesen.
Das betrifft den gesamten Greifswalder Bodden und den nördlichen Teil des Peenestroms.
Durch die Mitarbeiter wird sichergestellt, dass die Gäste des Angelcamps intensiv und fachkundig in diese Problematik eingewiesen werden. Entsprechendes Kartenmaterial steht zur Verfügung und erlaubt den Gästen des Camps eine sichere Orientierung, um Grenzen für Schutzgebiete nicht zu überschreiten.
Die Laichschonbezirke und Fischschonbezirke im Peenestrom und Greifswalder Bodden sind zu beachten. In den Fischschonbezirken ist der Fischfang ganzjährlich verboten, in den Laichschonbezirken vom 1. April - 31. Mai.
Das Schleppangeln ist in den Boddengewässern verboten.
ln den beschriebenen Gewässern findet auch eine intensive fischereiliche Nutzung durch die Berufsfischerei statt.
Der Angler hat eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn diese Gewässer mit Booten befahren werden.
Von Fanggeräten der Berufsfischer ist ein Abstand von 100m beim Angeln einzuhalten.
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